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Sicherheits- und Gepäcksbestimmungen

Sicherheitskontrolle

Sicherheit hat höchste Priorität im Flugverkehr. Das Konzept der Luftfahrtsicherheit wurde mehrmals durch die Europäische Kommission und die nationalen Behörden novelliert.

Vorgaben gemäß EU – Durchführungsverordnung 2015/1998
Diese Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission regelt unter anderem die Kontrollvorgaben für Passagierinnen und Passagiere und deren Handgepäck, mitreisenden Tieren sowie für Frachtraumgepäck. 

Passagierinnen und Passagiere und mitreisende Tiere müssen, bevor sie in Sicherheitsbereiche (GATE, Duty Free) gelangen, einer Sicherheitskontrolle zugeführt werden. Bei dieser Sicherheitskontrolle werden Passagierin und Passagier und das Handgepäck, sowie mitreisende Tiere auf verbotene Gegenstände kontrolliert. 

Bitte informieren Sie die Mitarbeitenden der Sicherheitskontrolle, wenn Sie Träger eines Herzschrittmachers bzw. Nervenschrittmacher sind, in diesem Fall dürfen Sie NICHT die Metalldetektorschleuse durchschreiten, sondern werden einer händischen Kontrolle durch Abtasten + Schuhkontrolle unterzogen. Passagierinnen und Passagiere mit Implantaten, wie künstliche Hüfte oder Knie, werden nach Durchschreiten der Metalldetektorschleuse (löst immer einen Alarm aus) der händischen Kontrolle durch Abtasten + Schuhkontrolle zugeführt. 

Seit 01. September 2015 gelten erweiterte Sicherheitsvorschriften in Bezug auf Sprengstoffkontrollen an den europäischen und damit auch auf den österreichischen Verkehrsflughäfen. Passagierin und Passagier und Handgepäck müssen durch händisches Abstreifen mit speziellen Papierstreifen auf Spuren von Sprengstoff kontrolliert werden. 

Handgepäck und mitgeführte Gegenstände müssen einer Röntgenkontrolle zugeführt werden. Elektronische Gegenstände (wie Laptop, Tablets usw.) sowie Flüssigkeiten (Flüssigkeiten in max. 100 ml Gebinde, transportiert im transparenten 1-Liter-Plastikbeutel wieder verschließbar), Baby- oder Diätnahrung und Medikamente müssen dem Kontrollpersonal separiert vom Handgepäck vorgewiesen werden. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck und die Liste der Verbotenen Gegenstände für Handgepäck. Die Liste der Verbotenen Gegenstände stellt eine beispielhafte Aufzählung dar! Darüber hinaus sind ähnliche Gegenstände, die ebenfalls Verletzungen hervorrufen oder für Beschädigungen am Luftfahrzeug verwendet werden können im Handgepäck verboten.

Flüssigkeitsbestimmungen

Unter Flüssigkeiten sind „Flüssigkeiten, Aerosole und Gele“, darunter fallen auch ,Körperpflegeprodukte, wie Zahnpasten, Cremen, Lotionen, Haarsprays, Rasierschaum, Parfüm usw., aber auch diverse Lebensmittel, wie zB: Marmeladen, Honig, Weichkäse zu verstehen.

Pro Fluggast dürfen Flüssigkeiten in Behältnissen bis maximal 100 Milli-Liter Fassungsvermögen, die in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Ein-Liter-Plastikbeutel passen, sodass dieser noch leicht geschlossen werden kann, mitgenommen werden!

Weiterhin dürfen Medikamente und Diätnahrung wie Babynahrung, die für die Dauer der Reise benötigt werden, mitgenommen werden. Für diese Produkte muss die Authentizität nachgewiesen werden (zB: Altersnachweis Kind bis maximal zwei Jahre, oder ärztl. Bestätigung oder Rezept für Medikamente oder Diätnahrung). Medikamente, 
Diät- oder Babynahrung in Behältnissen größer als 100 ml werden zusätzlich technisch kontrolliert.

Duty-Free-Einkäufe von Passagierinnen und Passagieren für weltweit im Duty Free oder an Bord eines Luftfahrzeugs gekaufte Ware müssen in einem unversehrt verpackten manipulationssicheren Beutel transportiert und separiert bei der Kontrolle vorgelegt werden. Im Beutel muss ein hinreichender Nachweis des Kaufs in einem Duty Free-Shop oder an Bord eines Luftfahrzeuges sichtbar verpackt sein. 

Sicherheitskontrollen für Tiere

Das BM.I hat auf nationaler Ebene, aufbauend auf die EU – VO 2015/1998 in der Entscheidung gem. § 4 (1) LSG den Punkt 4.1.1.6 für die Österreichischen Verkehrsflughäfen verbindlich umgesetzt.

Falls kleine Tiere in einer Transportbox von Passagierinnen und Passagieren in der Passagierkabine mitgeführt werden dürfen, müssen Sicherheitsauflagen erfüllt werden. Um das Bedrohungspotential durch implantierte Gegenstände auszuschließen, müssen seit 01. März 2015 auch Tiere gescannt werden. Als Alternativvariante wurde diese Vorschrift im Sinne von Passagierinnen und Passagiere für Tiere angepasst.

Der Flughafen Innsbruck stellt einen eigenen „Tiermetalldetektorbogen“ für eine schonende Kontrolle für Tiere zur Verfügung. Der Torbogen funktioniert (wie bei den Personenkontrollen für Passagierinnen und Passagiere) mit Magnetwellen mit spezieller Kalibrierung für Tiere. Das bedeutet, würde das Tier Metall mitführen erkennt das der Detektor. Löst der Detektor einen Alarm aus, so muss das Tier in entsprechenden Transportbehältnissen gescannt werden!

Verbotene Gegenstände

Auch im Aufgegebenen Gepäck reglementiert die Europäische Kommission die Mitnahme diverse Gegenstände, die unter bestimmten Verhältnissen (z.B.: Druck-, Temperatur- oder Höhenunterschied) schwere Schäden an Luftfahrzeugen verursachen können. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Sicherheitsbestimmungen für Verbotene Gegenstände für aufgegebenes Gepäck. Die Liste der Verbotenen Gegenstände stellt eine beispielhafte Aufzählung dar.