Airport Innsbruck
Flugsuche
Destinationen
suchen

Den aktuellen Flugplan finden Sie hier.

Liniendestinationen
Liniendestinationen
Charterdestinationen
Charterdestinationen
Linien- und Charterdestinationen
Linien- und Charterdestinationen
Internationales Drehkreuz
Internationales Drehkreuz
Flughafen Innsbruck
Flughafen Innsbruck

Lärmschutzmaßnahmen

Seit 01. Januar 2015 wird allen Betroffenen, die im Fluglärmbereich mit einer allgemeinen Lärmbelastung über 60 dB leben, eine Lärmschutzförderung für Fenstertausch und Lärmdämmlüfter gewährt.

„Nachdem der Flughafen jahrelang auf eine klare Gesetzesgrundlage für die Lärmschutzförderung gewartet hat, liegen seit 2013 nun endlich klare Ergebnisse vor. Als klar war, dass nur ein Objekt in die 65-dB-Lärmschutzzone gefallen wäre, haben wir uns jedoch dazu entschieden, freiwillig einen Schritt weiter zu gehen und den Schwellenwert auf 60 dB zu senken, um spürbare Verbesserungen für die Anrainerinnen und Anrainer zu erreichen und die Zielgruppe der Förderungsnehmerinnen und -unternehmer somit deutlich zu erhöhen, Wir bieten freiwillig noch bessere Förderungsvoraussetzungen als per Gesetz vorgesehen – schließlich geht es darum, den Lebensraum der Menschen in unmittelbarer Nähe zum Flughafen zu attraktivieren“, so TFG-Geschäftsführer DI Marco Pernetta.

„Innsbruck ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität, die sich durch diese Förderung für die der Anrainerinnen und Anrainer des Flughafens noch erheblich verbessern wird“, freut sich Innsbrucks Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer.

Lärmschutzförderung ist seit langem ein Thema
Dass die Lärmschutzförderung ein Thema ist, das die Politik schon lange beschäftigt, weiß auch Mag.a Uschi Schwarzl, Vorsitzende im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität: „Die seit Anfang 2014 laufenden Verhandlungen zwischen dem Flughafen und der Stadt Innsbruck haben sich als äußerst fruchtbar erwiesen. Bereits seit 2004 gibt es Bestrebungen, eine Lärmschutzförderung durch den Flughafen Innsbruck umzusetzen. Durch die hervorragende Kooperation mit der TFG liegt uns nun eine attraktive Regelung vor, mit der etliche Anrainerinnen und Anrainer am Tiroler Flughafen entlastet und bestmöglich gefördert werden.“
DI Christoph Lechner, Fachbereichsleiter für Maschinenwesen und Umwelttechnik des Landes Tirol, erläutert: „Der für Fluglärm rechtlich festgelegte Schwellenwert für die allgemeine Lärmbelastung Lden liegt bei 65 dB. Bei der vorliegenden Lärmschutzförderung haben wir ihn jedoch bewusst auf 60 dB gesenkt. Damit orientiert sich das Modell einerseits an der Förderanspruchsgrenze für Fluglärm in Salzburg, andererseits an den in Tirol geltenden Förderanspruchsgrenzen für Straßenlärm. Hier liegt auch die Grenze für besonderen baulichen Schallschutz und uneingeschränkte Baulandnutzung für Wohnzwecke.“

Wer kann die Forderung in Anspruch nehmen?
Gefördert werden Objekte, die mindestens 10 Jahre alt sind (es gilt das Baubewilligungsdatum, bei Förderbeginn: vor 2005) und klar als Wohnräume in Wohngebäuden deklariert sind. 350 Gebäude mit insgesamt 1250 Wohnungen erfüllen diese Voraussetzungen, somit sind rund um das Flughafenareal etwa 6000 Wohnraumfenster förderungswürdig. Je nach Schalldämmmaß gelten dabei zwei unterschiedliche Fördersätze von 20 Prozent (Rw ≥ 38 dB) bzw. 25 Prozent (Rw ≥ 41 dB). Zusätzliche Schalldämmlüfter in Schlafräumen werden mit 350 Euro zzgl. USt. gefördert. 
 Die Abwicklung der Förderung erfolgt auf Basis des Vertrages mit der TFG über das Wohnungsservice / Referat Wohnbauförderung der Stadt Innsbruck. Ing. Ronald Depaoli, Amtsvorstand Abt. Wohnungsservice und Leiter des Referats für Wohnbauförderung, empfiehlt ein umfassendes Beratungsgespräch vor Ausführung der Lärmschutzmaßnahmen: „Um parallele Förderungen bestmöglich zu nutzen, ist es wichtig, dass Förderungsberechtigte sich vorab grundlegend informieren, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können.“ 
Um die Förderungen wie „Innsbruck fördert: Energetische Sanierung“ und die Förderung der Wohnhaussanierung des Landes Tirol kann man neben der neuen Lärmschutzförderung zusätzlich ansuchen.
 Mittels Formblatt wird die Förderung nach Abschluss der Sanierungsarbeiten mit den Rechnungen und Zahlungsbelegen eingereicht, dies geschieht im Regelfall zeitgleich mit den anderen Förderungsansuchen. Die Anträge werden technisch und rechtlich und durch eine Besichtigung vor Ort geprüft. Bei Erfüllung der Förderungskriterien erhält der bzw. die AntragstellerIn eine Förderungsmitteilung zugesandt und die jeweiligen Fördermittel ausgezahlt