von links: CI Kirchmair Hermann (Kommandant Polizeiinspektion Flughafen), Kutscher Angelika (Bundespolizeidirektion Innsbruck), Mag. Falch Reinhold (Direktor Flughafen Innsbruck), Brig. Dr. Birkfellner Franz (Stadtpolizeikommandant Innsbruck), vorne: Mag. Fankhauser Bernd (Rote Nasen) bei der Scheckübergabe
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24.01.2008
Scheckübergabe an die Roten Nasen am Flughafen Innsbruck
Mit Inkrafttreten der EG-Verordnung 2320/2002 wurde das Einbringen von bestimmten gefährlichen Gegenständen (sog. verbotene Gegenstände, zB Scheren, Messer, alkoholischen Getränken mit mehr als 70% Alkoholgehalt) durch Flugpassagiere in den Sicherheitsbereich eines Flughafens bzw in das Flugzeug verboten.
Während grundsätzlich die Firma Securitas als beauftragtes Unternehmen des Innenministeriums bei Verstößen im Rahmen der Passagiersicherheitskontrolle einschreitet, führt die Polizeiinspektion Flughafen die Amtshandlungen bei Auffinden verschiedener gefährlicher Gegenstände im Großgepäck durch (als sogenannte „Level-4-Fälle“). Dabei kommt es nach Zusammenführung von Passagier und Gepäck zur Öffnung des Koffers und zur entsprechenden Beanstandung.
Im Jahr 2007 wurden von der Polizeiinspektion Flughafen insgesamt 435 „Level-4-Fälle“ bearbeitet. Dabei wurden ua. 71 Flaschen mit alkoholischen Getränken mit mehr als 70% Alkoholgehalt der Bundespolizeiinspektion Innsbruck mit dem Ersuchen der beanstandeten Flugpassagiere, den Erlös einer sozialen Einrichtung zukommen zu lassen, übergeben.
Am 22.1.2008 konnte ein Teil dieses Erlöses im Wert von € 350,-- den „Rote Nasen Clown Doktors“ am Flughafen Innsbruck übergeben werden.
Dieser Betrag wurde von der Geschäftsleitung des Flughafen Innsbruck spontan erhöht, weshalb ein Gesamtbetrag von € 1.000,-- unseren „Doktores“ zur Verfügung gestellt werden konnte.
Mag. Fankhauser erklärte, diesen Betrag einem Projekt der Roten Nasen im Krankenhaus St. Vinzenz in Zams, Pädiatrie, zuzuweisen.
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