von links: Flughafendirektor Mag. Reinhold Falch, Ursula Mattersberger/Kinderkrebshilfe, OR Dr. Peter Oehm (Bundespolizeidirektion Innsbruck)
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Scheckübergabe an die Kinderkrebshilfe am Flughafen Innsbruck
Mit Inkrafttreten der EG-Verordnung 2320/2002 wurde das Einbringen von alkoholischen Getränken mit mehr als 70% Alkoholgehalt durch Flugpassagiere in den Sicherheitsbereich eines Flughafens bzw in das Flugzeug verboten. Dabei ist es unerheblich, ob diese Getränke, welche als leicht entzündbare verbotene Gegenstände qualifiziert werden, im Großgepäck oder im Handgepäck verstaut sind.
Am Flughafen Innsbruck werden jene im Großgepäck verstauten „leicht entzündbaren Gegenstände“ als sogenannte „Level-4-Fälle“ durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Flughafen im Auftrag der Bundespolizeidirektion Innsbruck bearbeitet.
Im Zuge dieser Bearbeitung kommt es zu einer Zusammenführung von Passagier und seinem Großgepäck, welcher den „verbotenen Gegenstand“ aus dem Großgepäck nimmt und die weitere Verfügung über diesen Gegenstand vornimmt. Dabei wird im Regelfall das Eigentum an diesen Gegenständen aufgegeben und die Bundespolizeidirektion Innsbruck ersucht, diese Gegenstände zu vernichten oder den Erlös einer sozialen Einrichtung zukommen zu lassen.
Im Jahr 2006 wurden von der Polizeiinspektion Flughafen insgesamt 700 „Level 4“ bearbeitet und dabei 193 Flaschen mit alkoholischen Getränken mit mehr als 70% Alkoholgehalt von den Flugpassagieren mit dem Ersuchen, den Erlös einer sozialen Einrichtung zukommen zu lassen, der Bundespolizeidirektion Innsbruck übergeben.
Am 30.1.2007 konnte der Kinderkrebshilfe ein Teil dieses Erlöses im Wert von € 500,-- am Flughafen Innsbruck übergeben werden.
Dieser Betrag wurde von Direktor des Flughafen Innsbruck, Mag. Reinhold Falch, spontan verdoppelt, weshalb ein Gesamtbetrag von € 1.000,-- der Kinderkrebshilfe zur Verfügung gestellt werden konnte.
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