Der transparente Plastikbeutel mit den Inhalten zu je max. 100 ml
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31.10.2006
Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck
Mit 6. November 2006 tritt eine neue EU-Verordnung betreffend der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck sowie der erlaubten Handgepäcksgröße in Kraft. Auf allen Flügen, die vom Flughafen Innsbruck und von Flughäfen im EU-Raum sowie, Norwegen, Schweiz und Island abheben, wird die Mitnahme von Flüssigkeiten pro Passagier stark limitiert.Passagiere werden daher gebeten, folgendes zu beachten:
• Flüssigkeiten, Cremen, Pasten, Gels, Sprays, Lebensmittel etc. dürfen die Maximalgrenze von 100ml pro Verpackung nicht überschreiten und müssen zusammen in einem 1 Liter großen, durchsichtigen wiederverschließbaren Plastiksack transportiert werden. Der Plastiksack muss verschlossen und getrennt vom Handgepäck durch die Sicherheitskontrolle gebracht und vorgezeigt werden. Pro Passagier und Ticket darf nur ein Plastiksack mitgenommen werden, der die 1 Liter Größe nicht überschreiten darf. Der Plastiksack dient als Maßeinheit und darf nach der Sicherheitskontrolle geöffnet werden.
• An den Sicherheitskontrollen werden folgende Artikel jeweils separat gescreent:
- der transparente Plastikbeutel mit den Inhalten zu je max. 100 ml
- Laptops
- elektronische Geräte (MP3-Spieler, Handys)
- Jacken und Mäntel
• Medikamente, Baby- und Spezialnahrung (ärztliche Diätnahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Für Arzneimittel und Diätprodukte müssen Passagiere künftig eine ärztliche Bestätigung oder ein Rezept auf ihren Namen mitführen.
• Artikel, die am Flughafen Innsbruck (nach der Sicherheitskontrolle) im Duty-Free & Travel Value Shop oder an Bord von EU-Fluglinien erworben werden, sind von mengenmäßigen Beschränkungen ausgenommen. (die zollrechtlichen Beschränkungen gelten wie bisher)
• Um Verzögerungen so kurz wie möglich zu halten, werden die Passagiere gebeten, bereits zu Hause die vorschriftskonforme Verpackung der Flüssigkeiten vorzubereiten. In den ersten Wochen nach Einführung der EU-Verordnung ist es zweckmäßig, dass Reisende bereits eine Stunde früher am Flughafen eintreffen.
• Neben der Mitnahme von Flüssigkeiten wird auch die zulässige Handgepäcksgröße auf 56 x 45 x 25 cm beschränkt. Dafür ist allerdings eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen.
• Eigens dafür abgestellte Kontrollorgane werden die Passagiere mit Handzetteln und Plakaten auf die neuen Maßnahmen aufmerksam machen.
Details können Sie auf folgenden Seiten des Innenministeriums nachlesen:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/handgepaeck.html
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