Diese Meldung hat spätestens am 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Abgabenschuld entstanden ist, folgende Kalendermonats zu erfolgen. Sie muss an die Betreiberin und den Betreiber des inländischen Flughafens, von dem aus er im betreffenden Zeitraum die jeweiligen Abflüge durchgeführt hat, ergehen.
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